Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des ART Eifel e.V. hat am 16.10.2009 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Natürliche Personen legen ihren Monatsbeitrag nach freier Selbsteinschätzung fest.
Der Monatsbeitrag beträgt jedoch mindestens 1 €.

Juristische Personen legen ihren Monatsbeitrag nach freier Selbsteinschätzung fest.
Der Monatsbeitrag beträgt jedoch mindestens 10 €.

Der Mindestbeitrag gilt auch für Fördermitglieder.

Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, ist der volle Monat zu berechnen.

Die Zahlung des Beitrages erfolgt üblicherweise per Bankeinzug. Der Beitrag wird halbjährlich/jährlich im Voraus eingezogen.

Bei Überweisung auf das Vereinskonto ist unter Verwendungszweck der vollständige Name anzugeben.

Gegenüber dem Kassierer ist auch eine Barentrichtung des Beitrages möglich.

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